Hospiz Dithmarschen gGmbH

Warum gibt es für den Betrieb des Hospizes eine gemeinnützige Gesellschaft?

Der Freundeskreis Hospiz Dithmarschen e. V. ist ein gemeinnütziger Verein. Die Rechtsform eines Vereins ist aus mehreren Gründen nicht gut geeignet, um ein stationäres Hospiz zu betreiben. Daher haben fast alle Hospizvereine eine gemeinnützige – also nicht auf Gewinnerzielung ausgerichtete – GmbH gegründet. Die gGmbH hat zu 100 Prozent den Freundeskreis Hospiz Dithmarschen e. V. als Gesellschafter (Träger). Durch die Gründung der gGmbH ist für die Vereinsmitglieder die persönliche Haftung begrenzt, es entstehen steuerlich weniger Probleme und es gibt schlanke Entscheidungsstrukturen. Der laufende Geschäftsbetrieb wird von einer Geschäftsführung gesteuert, die sich in enger Zusammenarbeit mit den weiteren Leitungskräften professionell um eine hochklassige Versorgung der Gäste und den wirtschaftlichen Betrieb des Hospizes kümmert.